Öffentliches Baurecht

Privates und öffentliches Baurecht sind derart miteinander verknüpft, dass eine Beschränkung auf eines dieser Rechtsgebiete nicht sinnvoll ist. Insofern geht diese Unterscheidung an der Realität vorbei.

Viele der sich in baurechtlichen Fällen stellenden Fragen überschreiten die – für das juristische Denken nach wie vor prägende – Grenze zwischen Zivil- und öffentlichem Recht. Dies zeigt sich beispielsweise bei der Haftung des Architekten, der für die dauerhafte Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens einzustehen hat. Gleiches gilt für das Thema „Bauen im Bestand“. Dieses umfasst nicht nur Fragen des zivilen bzw. privaten Baurechts (u. a. Bauvertragsrecht, Architekten-/Architektenhonorarrecht und Urheberrecht), sondern immer auch Fragen des öffentlichen Baurechts (z. B. Denkmalschutzrecht).

Da für uns nicht das Rechtsgebiet, sondern der Lebensbereich – das Bauen mit allen rechtlichen Facetten – im Vordergrund steht, sind wir auf ziviles und öffentliches Baurecht spezialisiert.

Bei der Vorbereitung und Durchführung baurechtlicher Genehmigungsverfahren klären wir für Investoren und private Bauherren alle rechtlichen Probleme, die sich aus Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts ergeben können. Darüber hinaus unterstützen wir Dienstleister sowie Unternehmen bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und begleiten Antragsteller bei der Planfeststellung.

Andererseits beraten und vertreten wir auch Grundstückseigentümer, deren Grundstücke von Bebauungsplanänderungen oder der erstmaligen Aufstellung eines Bebauungsplanes betroffen werden, oder die sich also gegen die Baugenehmigung eines Nachbarn zur Wehr setzen möchten.

Zudem beraten und vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen bei der Abwehr unzulässiger Beeinträchtigungen durch benachbarte störende oder unverträgliche Nutzungen.

Erforderlichenfalls setzen wir die Rechte unserer Mandanten in Widerspruchs- bzw. Klageverfahren durch.