Architekten- und Ingenieurrecht

Im Architekten- und Ingenieurrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten von der Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen.

Die Komplexität jedes Bauvorhabens mit den unterschiedlichsten Gewerken, den oft langen Zeiträumen von der Entwurfsplanung über die Genehmigung bis zur Fertigstellung sowie die enormen Investitionen bringen erhebliche Risiken für alle Baubeteiligten mit sich, auch für Architekten und Ingenieure. Diese Risiken gilt es, durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen so gering wie möglich zu halten.

Dabei profitieren Sie von unserem Know-how auf den unterschiedlichsten Ebenen: Analyse der einzelnen Bau- und Planungsphasen, Unterstützung bei den Ausschreibungen, Verhandlung und Ausarbeitung der Vertragswerke sowie Beratung und Vertretung bei notwendigen gerichtlichen Verfahren.