Karriere
Seit Gründung unserer auf Baurecht spezialisierten Kanzlei (2004) sind wir stetig gewachsen und seitdem offen für Bewerbungen engagierter, qualifizierter Persönlichkeiten, die in einem digital und „agil“ geprägten Team arbeiten wollen.
Rechtsanwälte (m/w/d)
Verfügen Sie über überdurchschnittliche Examina sowie einschlägige Schwerpunktbildung in Referendariat und/oder Berufstätigkeit? Und suchen Sie eine langfristige Perspektive mit leistungsgerechter Entlohnung?
Wenn Sie darüber hinaus noch Freude am anwaltlichen Beruf und an der Arbeit in einem Team mit erfahrenen Kollegen*innen haben, sind Sie bei uns genau richtig.
Gern können Sie uns auch telefonisch und/oder per E-Mail kontaktieren:
KOENEN BAUANWÄLTE, Prof. Dr. Andreas Koenen, Roggenmarkt 1, 48143 Münster. Tel. 0251 981 62 97-0, karriere(at)bauanwaelte.de.
Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)*
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, nach Möglichkeit auch Berufserfahrung, vor allem aber ein ausgeprägtem Verständnis für die digitale Welt des 21. Jahrhunderts. Organisationsgeschick, gute Umgangsformen sowie freundliches und sicheres Auftreten werden ebenso vorausgesetzt wie sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe und beste Perspektiven für Ihre eigene Weiterentwicklung. Es erwartet Sie eine leistungsgerechte Vergütung und eine angenehme, kollegiale Arbeitsatmosphäre.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (mit Foto) – gern auch per E-Mail – an:
KOENEN BAUANWÄLTE, Ines Gummersbach, Roggenmarkt 1, 48143 Münster
Tel. 0251 981 62 97-0, karriere(at)bauanwaelte.de. Nähere Einzelheiten vom Refa-Team hier.
* Spätsommer-Bonus für Rechtsanwaltsfachangestellte
Als Ausdruck des „Willkommens“ bei uns zahlen wir Bewerbern, die sich in der Zeit vom 25.08. bis 15.09.2023 melden und bei uns anfangen, einen „Spätsommer-Bonus“ in Höhe von 1.000,00 EUR (250 EUR bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages + 750,00 EUR bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit).
Im Zuge der DSGVO weisen wir Sie darauf hin, dass unsere E-Mails nicht verschlüsselt sind. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung für Bewerber:innen.
Die Kanzlei KOENEN BAUANWÄLTE ist freiwillige Unterzeichnerin der „Charta der Vielfalt“. Die Charta der Vielfalt bringt die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversity in der Arbeitswelt voran. 4.500 Unternehmen und Institutionen (Stand Mai 2022) haben die Charta der Vielfalt bisher unterzeichnet und setzen sich für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein.