Baubegleitende Rechtsberatung
Die rechtliche Begleitung von Baumaßnahmen gehört – ebenso wie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung – zu unserer täglichen Arbeit.
Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht die Konfliktvermeidung. Deshalb werden wir vielfach schon zu Beginn der Planung eines Bauvorhabens einbezogen, arbeiten an den Verträgen mit Architekten und Ingenieuren mit, bereiten die Vertragsabschlüsse mit den ausführenden Unternehmen vor und begleiten die Bauprojekte bis zur Schlüsselübergabe.
Baubegleitende Rechtsberatung ist insbesondere bei Umbauten und Sanierungen von Altbauten geboten, die nicht nur technisch sondern auch rechtlich eine Herausforderung darstellen.
Bei etwa zwei Dritteln der Bautätigkeit im Hochbau geht es heute um die Sanierung von Bestandsimmobilien. Dementsprechend fließen mehr als die Hälfte aller Bauinvestitionen in bestehende Gebäude – Tendenz steigend. Zu diesen Projekten zählen nicht nur vollständige Umgestaltungen im Sinne von „Neubauten in historischer Fassade“, sondern auch (Teil-) Sanierungen, Umnutzungen und Anbauten.
Auf dieses Gebiet haben wir uns spezialisiert und verfügen über einschlägige Erfahrungen, bei der Beratung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.