Im Bereich des Verwaltungsrechtes beraten wir – d.h. drei Fachanwälte für Verwaltungsrecht sowie weitere Rechtsanwälte, die auf das Verwaltungsrecht spezialisiert sind – Privatpersonen, Unternehmen, Behörden sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, und zwar in allen Bereichen des öffentlichen Rechts.
Unsere Tätigkeit umfasst neben dem Öffentlichen Baurecht insbesondere auch
das Raumordnungsrecht
das Umweltrecht,
das Energierecht sowie
das Klimarecht
(vgl. hierzu auch Umwelt-, Energie- und Klimarecht).