Im Bereich des Verwaltungsrechtes beraten wir – d.h. drei Fachanwälte für Verwaltungsrecht sowie weitere Rechtsanwälte, die auf das Verwaltungsrecht spezialisiert sind – Privatpersonen, Unternehmen, Behörden sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, und zwar in allen Bereichen des öffentlichen Rechts.

Unsere Tätigkeit umfasst neben dem Öffentlichen Baurecht insbesondere auch

das Raumordnungsrecht

das Umweltrecht

das Energierecht sowie

das Klimarecht

(vgl. hierzu auch Umwelt-, Energie- und Klimarecht).