FOCUS-Auszeichnung 2021: TOP-Rechtsanwalt & TOP-Wirtschaftskanzlei

In dem aktuellen FOCUS-Spezial wurde nicht nur Prof. Dr. Andreas Koenen selbst (bereits zum fünften Mal in Folge) in der Kategorie Bau- und Architektenrecht als „TOP-Rechtsanwalt“, sondern nun auch die von ihm im Jahre 2004 gegründete Kanzlei zum dritten Mal in Folge als „TOP-Wirtschaftskanzlei“ im Bereich Baurecht ausgezeichnet. Damit gehört diese – nach Auffassung des vom FOCUS beauftragten Recherche-Instituts „FactField“ (bis einschließlich 2020 das Statistikportals „Statista“) – zu den besten Baurechtskanzleien Deutschlands.

„Für die Erhebung 2021 wurden mehr als 23.000 Fachanwälte per E-Mail angeschrieben und zur Teilnahme am Online-Fragebogen eingeladen. Die Teilnehmer konnten Empfehlungen für Kollegen in den zwölf berücksichtigten Fachbereichen aussprechen. Empfehlungen konnten dabei auch für Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel abgegeben werden. Neben der Online-Befragung wurden auch telefonische Interviews mit Fachanwälten geführt, um die Ergebnisse der Online-Befragung abzusichern. In die diesjährige Erhebung flossen die von den Teilnehmern abgegebenen rund 15.000 Einzelempfehlungen ein. Für die 12 Fachbereiche wurden mehr als 730 Rechtsanwälte empfohlen.
Bei der Analyse werden die Empfehlungen aggregiert. Eigenempfehlungen sowie Empfehlungen von Kollegen innerhalb der eigenen Kanzlei waren nicht zugelassen und wurden im Anschluss an die Befragung aus dem Datensatz gelöscht. Um die Leistungen derjenigen Rechtsanwälte zu honorieren, die über mehrere Jahre hinweg eine konstant hohe Qualität aufweisen, werden die Vorjahresergebnisse der Befragung auch für das laufende Jahr mit einer geringeren Gewichtung berücksichtigt. Die Empfehlung Top-Rechtsanwalt für einen Fachbereich basiert stets auf einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an Empfehlungen für den entsprechenden Bereich. Ein Rechtsanwalt kann auch in mehreren Bereichen ausgezeichnet werden, wenn er in diesen jeweils überdurchschnittlich oft empfohlen wurde. Je Fachbereich wurden die zwei Kategorien „von Kollegen empfohlen“ und „häufig von Kollegen empfohlen“ unterschieden. Letzteres Prädikat erhielten diejenigen Rechtsanwälte, die bezüglich der Nennung ihres Namens im oberen Viertel angesiedelt waren (Top-25-Prozent).“

Eine Ausgabe des Magazins kann hier online erworben werden. Details zur Methodik hinter den beiden Auszeichnungen finden Sie hier für den TOP-Rechtsanwalt und hier für die TOP-Wirtschaftskanzlei.