Wohnungseigentumsrecht
So vielfältig wie die Problemstellungen auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts sind, so vielfältig sind auch unsere Leistungsangebote als Ihr Anwalt im Wohnungseigentumsrecht.
In der Kanzlei KOENEN BAUANWÄLTE bieten wir im Bereich des Erwerbs von Grundeigentum umfassende und fachkundige Unterstützung, indem wir unsere Anwälte mit Notariatserfahrung von Beginn an in den Prozess einbinden. Dies umfasst unter anderem die Prüfung und Erstellung von Immobilien-Kaufverträgen sowie die Geltendmachung von Rechten innerhalb des Wohnungseigentumsrechts, wie zum Beispiel die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Mangelhaftigkeit der Kaufsache.
Bei der Begründung von Wohnungseigentum im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts und innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften ergibt sich erfahrungsgemäß großes Konfliktpotential. Während sich die bei uns tätigen Rechtsanwälte für Bau- und Architektenrecht zum Beispiel um Mängel am neu geschaffenen Wohnungseigentum kümmern, gilt es für den qualifizierten Anwalt für Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht, die erforderlichen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft vorzubereiten, damit eine gemeinschaftliche Verfolgung der Ansprüche, die sich aus dem Wohnungseigentumsrecht ergeben, gegenüber dem veräußernden Bauträger stattfinden kann.
Bei schon bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten wir als Ihr Anwalt im Wohnungseigentumsrecht Sie als Wohnungseigentümer bei Beschlussanfechtungsklagen. Darüber hinaus begleiten wir Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Vorbereitung sowie der Durchführung von Versammlungen für die Wohnungseigentümer, um sicherzustellen, dass die Versammlung mit dem Wohnungseigentumsrecht konform ist.