Wohnungseigentumsrecht
Die Problemstellungen und unsere Leistungsangebote auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts sind vielfältig.
Durch Einbindung unserer Anwälte mit Notariatserfahrung bieten wir im Bereich des Erwerbs von Grundeigentum umfassende Unterstützung an. Zu nennen ist hier u.a. die Prüfung und Erstellung von Immobilien-Kaufverträgen sowie die Geltendmachung von Rechten, so u.a. die Durchsetzung von Ansprüchen wegen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache.
Schließlich ergibt sich bei der Begründung von Wohnungseigentum und innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften großes Konfliktpotential. Während sich die bei uns tätigen Rechtsanwälte für Bau- und Architektenrecht z.B. um Mängel am neu geschaffenen Wohnungseigentum kümmern, gilt es für den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, die erforderlichen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft vorzubereiten, damit eine gemeinschaftliche Verfolgung der Ansprüche gegenüber dem veräußernden Bauträger stattfinden kann.
Bei schon bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten wir Wohnungseigentümer bei Beschlussanfechtungsklagen und begleiten Verwalter bei der Vorbereitung sowie der Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen.