Dr. Andreas Koenen vom FOCUS erneut als „Top-Rechtsanwalt“ ausgezeichnet

Die große Focus-Anwaltsliste 2018 hat Dr. Andreas Koenen zum zweiten Mal in Folge als „Top-Rechtsanwalt“ in der Kategorie „Bau und Architektenrecht“ ausgezeichnet.

Die Idee hinter der jährlich veröffentlichten Anwaltsliste ist Folgende: „Qual der Wahl. [Für den juristischen Laien ist es schwer], den richtigen Rechtsanwalt zum richtigen Zeitpunkt zu finden. Denn ein unerfahrener Mandant kann die Qualität eines Anwalts nur schwer abschätzen. Den richtigen Anwalt zu finden, ist für den Mandanten ein Problem, das der Quadratur des Kreises gleicht. Die Suche nach der geeigneten Kanzlei wird für den Ratsuchenden schnell zu einem Hindernislauf in einem unübersichtlichen Parcours.“ (Focus)

Aus diesem Grund veröffentlicht das Magazin regelmäßig die „große Focus Anwaltsliste“ und ehrt damit die besten Rechtsanwälte Deutschlands auf ihren jeweiligen Fachgebieten.

Auch in diesem Jahr freuen wir uns über die Auszeichnung für Dr. Koenen in der Kategorie „Bau- und Architektenrecht“ – ein Rechtsgebiet, das im vergangenen Jahr erstmals bei der Focus-Befragung Berücksichtigung gefunden hat. Dr. Koenen dazu: „Die Auszeichnung meines Teams, mit dem ich seit vielen Jahren gern zusammenarbeite, durch ein in der Bevölkerung so angesehenes Magazin empfinde ich als eine große Ehre, zumal wir diese Anerkennung durchgängig, d.h. von Anfang an erhalten haben. Zugleich ist sie ein Ansporn, den vor mehr als 10 Jahren eingeschlagenen Weg der Optimierung anwaltlicher Arbeitsprozesse im digitalen Zeitalter fortzuentwickeln. Wir versprechen, unsere Mandanten auch in diesem Jahr bestmöglich auf allen Gebieten des Bau- und Architektenrechts zu beraten und zu vertreten.“

Und so werden die Top-Anwälte ermittelt: Für FOCUS hat das Statistikunternehmen Statista eine Liste der Top-Rechtsanwälte zusammengestellt, die für die Befragung 2018 mit Hilfe des Anwaltverzeichnisses des Deutschen Anwaltvereins sowie der Register der regionalen Rechtsanwaltskammern erweitert wurde.

Die Übersicht basiert dieses Jahr auf einer Befragung von mehr als 20.000 Fachanwälten. Die Empfehlungen wurden in jedem Arbeitsbereich registriert. Hat ein Befragter eine Kanzlei empfohlen, wurde ein Anwalt in der Kanzlei mit einem Schwerpunkt im jeweiligen Rechtsgebiet recherchiert und die Empfehlung für diese Person gezählt. Auch Rechtsanwälte, die nicht zur Stichprobe gehören, konnten genannt werden und fanden Beachtung. Eigenempfehlungen und Empfehlungen innerhalb der eigenen Kanzlei fanden hingegen keine Berücksichtigung.

Detaillierte Informationen zur Methodik der Auszeichnung finden Sie hier für 2017 und hier für 2018. Die jeweiligen Ausgaben sind kostenpflichtig erhältlich (klicken Sie hier für die Ausgabe 2017 und hier für die Ausgabe 2018).