Lexikon
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet im Bereich des öffentlichen Baurechts, das sich mit Vorschriften zur Errichtung, Änderung und Demontage von baulichen Anlagen, insbesondere Gebäuden, befasst. Im deutschen Rechtssystem liegt die Zuständigkeit für das Bauordnungsrecht bei den Bundesländern, die jeweils eigene Bauordnungen erlassen haben. Obwohl als Bauordnung bezeichnet, handelt es sich formal um Gesetze
Die wesentlichen Funktionen des Bauordnungsrechts sind vielfältig. Es dient der Gefahrenabwehr im Baubereich, indem es Anforderungen an die Beschaffenheit von Bauwerken stellt, um Gefahren für Leben und Gesundheit zu vermeiden. Dies umfasst beispielsweise Vorgaben zur Standsicherheit von Gebäuden und zum baulichen Brandschutz. Zudem gewährleistet das Bauordnungsrecht die Einhaltung anderer gesetzlicher Bestimmungen, die für Bauvorhaben relevant sind, auch wenn sie nicht explizit im Bauordnungsrecht verankert sind, wie beispielsweise Vorschriften zum Wärmeschutz.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherstellung sozialer Mindeststandards durch das Bauordnungsrecht. Es legt Mindestanforderungen an Aufenthaltsräume und Wohnungen fest, unter anderem im Hinblick auf Gesundheitsschutz und Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Das Bauordnungsrecht dient auch dem Vollzug der Bauleitplanung. Baugenehmigungen dürfen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn sie sowohl den bauordnungsrechtlichen Vorschriften genügen also auch mit den entsprechenden Bestimmungen und Festsetzungen der Bauleitplanung in Einklang stehen. Dabei unterliegt die Bauleitplanung dem Bauplanungsrecht, das die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung setzt, während das Bauordnungsrecht die konkrete Umsetzung dieser Rahmenbedingungen durch die Genehmigung und Überwachung von Bauvorhaben sicherstellt.
Zusätzlich zielt das Bauordnungsrecht darauf ab, unpassende oder unansehnliche Baugestaltungen zu verhindern. So kann es Bauvorhaben verbieten, die zum Beispiel im Gesamtkontext eines Stadtbildes als verunstaltend empfunden werden könnten.
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