Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts, der sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben befasst, die die Interessen der Allgemeinheit berühren. Es regelt, wie und unter welchen Voraussetzungen Bauvorhaben durchgeführt werden können, um sicherzustellen, dass sie den öffentlichen Belangen, wie beispielsweise Sicherheit, Umweltschutz, Stadtplanung und Infrastruktur, gerecht werden. Hierzu gehören die Baugenehmigungsverfahren, die gesetzlichen Bauvorschriften und die Bauleitplanung Unser öffentliches Baurecht in Deutschland unterteilt sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.

Das Bauplanungsrecht umfasst verschiedene Aspekte, darunter die Planung von Bauvorhaben, Vorschriften zur Genehmigung von Bauprojekten, die Sicherstellung der Bauplanung sowie spezielle städtebauliche Regelungen. Die Hauptrechtsquellen in diesem Bereich sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung spielt eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung dieser gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ist darüber hinaus verantwortlich für grundlegende Fragen zur Umsetzung dieser Vorschriften. Die europäische Union hat auch einen wachsenden Einfluss auf das Baurecht durch ihre Richtlinien und Verordnungen (etwa zur Umweltverträglichkeitsprüfung).

Das Bauordnungsrecht umfasst die jeweiligen Landesbauordnungen und die entsprechenden Verordnungen, die darauf abzielen, sicherzustellen, dass bauliche Anlagen so errichtet oder verändert werden, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere das Leben, die Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen darstellen. Die Bauordnungen legen die Pflichten der verschiedenen Beteiligten am Bau und die Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden fest. Das Gesetz regelt die Verfahren, die bei der Errichtung von baulichen Anlagen einzuhalten sind, und definiert, welche Bauvorhaben vom Genehmigungsverfahren befreit sind. Weiterhin werden im Bauordnungsrecht die Befugnisse für Maßnahmen festgelegt, die die Bauaufsichtsbehörde ergreifen kann, wenn sie auf bauordnungswidrige Zustände aufmerksam wird. Beispiele hierfür sind Maßnahmen wie Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Rückbau oder Abriss.

Die beiden Bereiche, öffentliches Baurecht und privates Baurecht, sind trotz Ihres unterschiedlichen Regelungsgegenstandes in der Praxis eng miteinander verknüpft, da private Bauprojekte immer in einem öffentlich-rechtlichen Rahmen stattfinden. Das bedeutet, dass bei privaten Bauvorhaben die Einhaltung der Vorschriften, des öffentlichen Baurechts, gewährleistet sein muss. Privates Baurecht wiederum dient dazu, die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten im Hinblick auf Verträge, Haftung und Gewährleistung zu klären.

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