Vergaberecht

Das Vergaberecht bestimmt Rechtsnormen zur Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Das Vergaberecht richtet sich deshalb an den öffentlichen Dienst.  Private oder gewerbliche Aufträge sind vom Anwendungsbereich des Vergaberecht nicht umfasst. Die öffentlichen Aufträge können vom Bund oder Land, öffentliche Einrichtungen oder staatliche Stellen an private Unternehmen vergeben werden. Im Detail definiert das Vergaberecht die Vorgaben und Regeln, die es auf Seiten einer öffentlichen Stelle zur Beauftragung von Leistungen zu beachten gilt. Zudem stellt es sicher, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen gerecht und nachhaltig abläuft. Öffentliche Aufträge können dabei insbesondere Bau- oder Dienstleistungen sowie Lieferungen sein.

Auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber kann dadurch ein standardisierter Ablauf bei der Auswahl von Auftragnehmern gewährleistet werden. Auf der anderen Seite gewährt das Vergaberecht den Auftragnehmern Rechtsschutz in Bezug auf eine Verletzung von Verfahrensregeln zu ebenjener Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber. Ziel des Vergaberechts ist es, den wirtschaftlichen Umgang mit den entsprechend zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zu garantieren. Neben Transparenz und Fairness, soll das Vergaberecht die Wettbewerbsfähigkeit im öffentlichen Beschaffungsverfahren sicherstellen. Diese Punkte sind im Vergaberecht Teil der Verfahrensgrundsätze. Sie dienen als Leitlinie für Auftraggeber sowie Auftragnehmer, die es in jeder Verfahrensstufe zu berücksichtigen gilt. Weitere Grundsätze beziehen sich auf die Wirtschaftlichkeit, die Verhältnismäßigkeit, die Gleichbehandlung und die Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren, wie die Qualität, Innovationen oder auch die mittelständischen Interessen.

Anwendung findet das Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen wie bei der Warenbeschaffung, Dienstleistungen oder Bauprojekten. Hinzu kommt eine EU-weite Vergabe, die sich auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Mitgliedsstaaten richtet. Zu guter Letzt kann sie eine Regelung zur Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit darstellen.

Vergaberecht für Bauleistungen

Speziell für das Baugewerbe existiert ein gesondertes Vergaberecht, die sogenannte Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A. Das Vergaberecht für Bauleistungen besteht aus drei Abschnitten. Wie beim Vergaberecht auch, sind öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen an diese Regelungen gebunden. Das Vergaberecht folgt speziell bei der Vergabe von Bauleistungen besonderen Formalien. Als Experten im Baurecht stehen Ihnen auch bei Angelegenheiten im Vergaberecht die Anwälte von KOENEN BAUANWÄLTE® beratend zur Seite. Als Auftraggeber unterstützen unsere Rechtsanwälte für Vergaberecht Sie in allen Belangen des Vergabeverfahrens. Als Auftragnehmer beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Erfolgsaussichten mit unserer jahrelangen Erfahrung als Baurechts-Anwälte.