Lexikon
Sachverständigenbeweis
Der Begriff des Sachverständigenbeweises bezieht sich auf ein Beweismittel in einem gerichtlichen Verfahren, bei dem ein durch das Gericht beauftragter ggf. von den Parteien vorgeschlagener Sachverständiger herangezogen wird, um zu spezifischen, fachlichen Fragen Stellung zu nehmen, deren Beantwortung eine besondere Fachkenntnis erfordert. Diese Kenntnisse liegen oft außerhalb des allgemeinen Erfahrungsbereichs der Richterinnen und Richter und können zum Beispiel technischer, medizinischer oder auch architektonischer und bautechnischer Natur sein.
Der Sachverständige erstellt in der Regel ein Gutachten, in dem er seine fachliche Einschätzung zu den ihm gestellten Fragen abgibt. Dieses Gutachten soll das Gericht bei der Entscheidungsfindung unterstützen, indem es die fachlichen Fragen klärt, die für die Beurteilung des Sachverhalts relevant sind. Die Beauftragung eines Experten zum Sachverständigenbeweis erfolgt durch einen Gerichtsbeschluss. Der Sachverständige ist zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet.
Im Prozessrecht verschiedener Rechtssysteme sind die Voraussetzungen und Verfahrensweisen für die Einholung und Berücksichtigung von Sachverständigenbeweisen unterschiedlich geregelt. In Deutschland beispielsweise ist die Einholung eines Sachverständigenbeweises in der Zivilprozessordnung (ZPO) und für das Strafverfahren in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Der Sachverständigenbeweis ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung einer fundierten und gerechten Urteilsfindung, insbesondere in komplexen Fällen, in denen spezialisiertes Experten-Wissen erforderlich ist.
Als die Spezialisten im Baurecht beantworten die KOENEN BAUANWÄLTE® Ihre Fragen zum Sachverständigenbeweis. Als Ihre Anwälte für Baurecht stehen wir Ihnen auch bei allen anderen Aspekten Ihres Bauprojekts, angefangen bei der Planung über alle rechtlichen Schritte bis hin zur Schlüsselübergabe, zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber anderen Beteiligten. Kontaktieren Sie uns!