Lexikon
Privates Baurecht
Privates Baurecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, der sich mit den rechtlichen Beziehungen rund um Bauvorhaben und Bauwerke befasst. Es regelt die Rechte und Pflichten der am Bau beteiligten Parteien, wie Bauherren, Architekten, Bauunternehmer, Handwerker und Nachbarn.
Zu den wichtigsten Aspekten des Privaten Baurechts gehören:
- Verträge: Privates Baurecht umfasst die Durchführung von Verträgen im Zusammenhang mit Bauvorhaben zwischen Bauherren und Bauunternehmern, Architekten, Handwerkern usw. Es regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Zahlungsbedingungen, Gewährleistungsansprüche und Haftungsfragen.
- Gewährleistung: Privates Baurecht regelt die Rechte des Auftraggebers im Falle von Mängeln am Bauwerk und die Pflichten des beauftragten Unternehmers zur Mängelbeseitigung.
- Haftung: Privates Baurecht umfasst außerdem Fragen der Haftung bei Baumängeln, Schäden durch Bauarbeiten, Unfälle auf Baustellen und andere rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
- Bauplanung: Dieser Bereich betrifft das Verhältnis zwischen Bauherren und Architekt welcher Vorschriften und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben gemäß den örtlichen Bauleitplänen und Bauvorschriften im Rahmen der Planung des Bauvorhabens berücksichtigen muss.
Privates Baurecht betrifft also vornehmlich die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Parteien und regelt Vertragsverhältnisse, Gewährleistungsansprüche und Haftungsfragen im Rahmen von Bauvorhaben. Öffentliches Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen Bürgern und dem Staat sowie zwischen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit Bauvorhaben. So umfasst Öffentliches Baurecht gesetzliche Regelungen, Bauordnungen und Genehmigungsverfahren, die öffentliche Interessen wie städtebauliche Planung und Umweltschutz berücksichtigen.
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