Lexikon
Nebenleistungspflicht
Die Bezeichnung Nebenleistungspflicht im Baurecht, oder auch einfach Nebenpflicht, bezieht sich auf die Verpflichtung eines Vertragspartners im Baubereich, zusätzliche Leistungen zu erbringen, die nicht direkt Gegenstand des Hauptvertrags sind, aber für die Erfüllung des Hauptvertrags beziehungsweise die Realisierung des Bauvorhabens notwendig sind.
Typischerweise entstehen Nebenleistungspflichten aus der Natur des Bauprojekts selbst heraus oder durch gesetzliche Vorschriften. Die Nebenleistungspflicht erklärende Beispiele sind unter anderem:
- die Verpflichtungen eines Bauunternehmers zur Bereitstellung von Baustrom
- Baustelleneinrichtungen oder Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase
Diese Leistungen stellen nicht das eigentliche Bauwerk dar, sind aber unerlässlich für einen reibungslosen Bauprozess.
Nebenleistungspflichten können vertraglich vereinbart werden. Dies geschieht oft durch sogenannte Nebenabreden oder durch spezifische Vertragsklauseln. Diese Vereinbarungen können sich auf verschiedene Aspekte des Bauprojekts beziehen, wie etwa die Entsorgung von Abfällen, die Reinigung der Baustelle oder die Bereitstellung von Dokumentationen.
Im Falle von Streitigkeiten oder Unklarheiten bezüglich der Nebenleistungspflichten ist es wichtig, dass die Vertragsparteien den Vertrag sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Leistungen erbracht werden und keine Vertragsverletzungen vorliegen.
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