Hauptleistungspflicht

Die Hauptleistungspflicht im Baurecht bezieht sich auf die zentrale Verpflichtung einer Vertragspartei im Rahmen zum Beispiel eines Bauvertrags. Es handelt sich um die wesentliche Leistung, die von einer Vertragspartei erwartet wird und die den Kern des Bauvertrags ausmacht.

Typischerweise liegt die Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers darin, die vereinbarten Bauarbeiten gemäß den anliegenden Spezifikationen, Plänen und Bedingungen des Bauvertrags auszuführen. Dazu gehört zum Beispiel die Errichtung oder Renovierung eines Gebäudes entsprechend den vereinbarten Standards und Anforderungen. Für den Auftraggeber besteht die Hauptleistungspflicht in der Zahlung der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Bauleistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Die Hauptleistungspflichten sind entscheidend für die Erfüllung des Bauvertrags und bilden die Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sie wird ergänzt durch die Nebenleistungspflicht.

Die Nebenleistungspflichten sind Leistungen, die sich auf die Hauptleistungspflichten beziehen und ohne welche die Hauptleistungspflichten nicht zu erfüllen wären. Für den Bauherrn könnten Nebenleistungspflichten zum Beispiel die Einrichtung und das Räumen der Baustelle oder das Sichern der Hauptleistung gegen Niederschlagswasser umfassen. Maßnahmen also, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer seine Hauptleistungspflicht ordnungsgemäß erfüllen kann.

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