Generalunternehmer

Ein Generalunternehmer im Baurecht ist ein Unternehmen, das die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt übernimmt. Im Rahmen dieser Verantwortung koordiniert der Generalunternehmer alle Aspekte des Bauprojekts, von der Planung und Organisation bis zur Ausführung und Fertigstellung. Typischerweise schließt der Bauherr einen Vertrag mit dem Generalunternehmer, der dann alle erforderlichen Subunternehmer und Lieferanten beauftragt, um das Bauprojekt abzuschließen.

Die Hauptaufgaben eines Generalunternehmers beim Bau und im Baurecht umfassen:

  1. Planung und Organisation des Bauprojekts liegen beim Generalunternehmer
  2. Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen ist Teil der Aufgaben
  3. Auswahl und Koordination von Lieferanten und Subunternehmern beim Bauen durch Generalunternehmer
  4. Sicherstellung der Einhaltung von Bauvorschriften und -standards obliegt dem Generalunternehmer ebenfalls
  5. Budget- und Zeitmanagement beim Bauen seitens des Generalunternehmers
  6. Qualitätskontrolle und Sicherstellung der Qualität am Bau durch Generalunternehmer
  7. Kommunikation und Berichterstattung an den Bauherrn über den Fortschritt des Projekts gehören zum Aufgabenbereich dazu
  8. Gewährleistung und Nachbetreuung nach Abschluss des Bauprojekts werden ebenso vom Generalunternehmer abgedeckt.

Durch die Beauftragung eines Generalunternehmers für seinen Bau kann der Bauherr die Komplexität und den Aufwand der Bauprojektverwaltung reduzieren und sich auf andere Aspekte seines Geschäfts konzentrieren. Währenddessen wird das Bauprojekt bestenfalls professionell und effizient vom Generalunternehmer durchgeführt.

Als Experten im Baurecht stehen wir Ihnen auch bei allen rechtlichen Angelegenheiten Ihres Bauvorhabens zur Seite. KOENEN BAUANWÄLTE® beraten und unterstützen Sie in den gesetzlichen Belangen Ihres Bauprojekts. Kontaktieren Sie unsere Experten für Baurecht, wenn Sie juristischen Beistand benötigen.