Formelle Illegalität

Die auch formelle Baurechtswidrigkeit genannte formelle Illegalität im öffentlichen Baurecht bezieht sich auf Verstöße gegen formale rechtliche Vorschriften zum bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Diese können verschiedene Aspekte betreffen, darunter:

  1. Keine Baugenehmigungen: Bauvorhaben erfordern grundsätzlich Baugenehmigungen. Formelle Illegalität tritt auf, wenn genehmigungsbedürftige Bauarbeiten ohne die erforderlichen Genehmigungen durchgeführt werden.
  2. Abweichung von einer erteilten Baugenehmigung: Bauvorhaben müssen auch im Einklang mit einer erteilten Baugenehmigung errichtet werden. Das nicht unwesentliche Abweichen von Vorgaben in der Baugenehmigung bewirkt formelle Illegalität.

Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, wenn eine formelle Illegalität vorliegt, darunter Stilllegungsverfügungen, Beschlagnahmungen von Bauprodukten, die Verhängung von Geldbußen und der Erlass von Nutzungsuntersagungen. Formelle Illegalität kann sogar zur Abrissverfügung führen, wenn eine formelle und materielle Illegalität vorliegt, wenn also das Gebäude nicht nur formal, sondern auch gegen gesetzliche Bauvorschriften verstößt. Diese Entscheidungen liegen im Ermessen der Behörde.

Formelle Illegalität allein reicht nicht für eine Abrissverfügung aus. Eine solche Verfügung erfordert aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch eine materielle Illegalität, was bedeutet, dass das Bauwerk nie den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat.

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