Einfriedung

Eine Einfriedung, also die Abgrenzung eines Grundstücks gegenüber den angrenzenden Grundstücken, dient dem Zweck, das Eigentum räumlich zu trennen, Unbefugte vom Betreten abzuhalten und gegebenenfalls die Privatsphäre zu schützen. Einfriedungen an Grundstücken können in verschiedenster Form erfolgen, etwa durch Mauern, Zäune, Hecken oder Gräben. Die rechtlichen Vorgaben zur Einfriedung variieren je nach Landesrecht. Einzelheiten können in Bebauungsplänen festgelegt sein.

Im deutschen Recht ist die Einfriedung insbesondere im Nachbarrecht geregelt, das Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist. Die spezifischen Bestimmungen zur Einfriedung sind jedoch landesrechtlich in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Diese Gesetze definieren, unter welchen Umständen und in welcher Weise eine Einfriedung errichtet werden darf und welche Rechte und Pflichten die Nachbarn in Bezug auf die Einfriedung haben. In einigen Bundesländern beispielsweise ist das Errichten einer Einfriedung des Grundstücks verpflichtend, wenn einer der beiden betroffenen Nachbarn dies verlangt. Ob Nachbarn die Einfriedung zu errichten hat, muss im Zweifelsfall das Gericht entscheiden.

Einfriedung als Besitzschutz

Neben der reinen Abgrenzungsfunktion kann die Einfriedung auch eine weitere Bedeutung im Sinne des Besitzschutzes haben. So kann in manchen Rechtsordnungen der durch eine Einfriedung klar definierte Besitz eines Grundstücks im Streitfall als Beweismittel dienen, um die Eigentums- oder Besitzverhältnisse zu klären.

Die Errichtung der Einfriedung eines Grundstückes kann unter Umständen auch genehmigungspflichtig sein, insbesondere wenn sie öffentliches Recht, wie beispielsweise Bauordnungen oder Denkmalschutzbestimmungen, berührt. Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können zu Aufforderungen zum Rückbau oder zur Anpassung der Einfriedung führen.

In der Praxis ist die Einfriedung häufig Gegenstand nachbarschaftlicher Streitigkeiten, sei es bezüglich der Art der Einfriedung, der Kostenverteilung für Errichtung und Unterhalt oder der Einhaltung von Grenzabständen. In solchen Fällen können die zuständigen Behörden oder die Gerichte zur Klärung herangezogen werden.

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