Lexikon
Denkmalschutz
Der Denkmalschutz ist ein Instrument des Gesetzgebers, das darauf abzielt, historisch bedeutende Bauwerke zu erhalten. Entscheidend ist die Klassifizierung durch das zuständige Denkmalschutzamt, woraufhin Gebäude aufgrund ihrer historischen und kulturellen Bedeutung unter Schutz gestellt werden. Denkmalgeschützte Objekte unterliegen zahlreichen Auflagen, die in Absprache mit den Denkmalschutzbehörden beachtet werden müssen.
Denkmalschutz: Vorschriften und Gesetze sind Ländersache
In Deutschland obliegt der Denkmalschutz den einzelnen Bundesländern, die eigene Denkmalschutzvorschriften und -gesetze haben. Diese Gesetze definieren ein Objekt als Denkmal und unterscheiden Baudenkmäler, Bodendenkmäler und Kulturdenkmäler. Baudenkmäler, wie zum Beispiel Wohnhäuser oder Kirchen, werden aufgrund ihres öffentlichen Interesses an Architektur, Geschichte oder Kunst unter Schutz gestellt. Bodendenkmäler umfassen bewegliche oder unbewegliche Artefakte im Boden oder Gewässern, während Kulturdenkmäler Zeugnisse vergangener Zeiten darstellen.
Denkmalschutzbehörden sind meist bei den Landkreisen angesiedelt. Sie führen den Denkmalschutz vor Ort durch. Die Denkmalschutzvorschriften legen fest, welche Maßnahmen förderungswürdig sind, so zum Beispiel die Erneuerung der Dacheindeckung oder die Trockenlegung feuchter Wände. Restaurierungen von Stuckapplikationen oder historischen Ausmalungen müssen fachgerecht durchgeführt werden. Bei Außenfassaden beispielsweise muss die Farbwahl dem historischen Denkmal entsprechen.
Alle Veränderungen unterliegen dem Denkmalschutzgesetz
Während das Grundbuch Informationen über Eigentumsverhältnisse von Grundstücken enthält, gibt die amtliche Denkmalliste Aufschluss über den jeweiligen Status des Denkmalschutzes. Steuerliche Anreize, wie die Möglichkeit zur Absetzung förderungswürdiger Maßnahmen, werden durch das jeweilige Denkmalschutzgesetz, beziehungsweise weitere Denkmalschutzvorschriften geregelt. Allerdings unterliegen Nutzungsänderungen, die den historischen Charakter beeinträchtigen, strengen Auflagen und Genehmigungspflichten, wobei Maßnahmen in Innenräumen in der Regel weniger strikten Anforderungen unterliegen als externe Veränderungen.
Bei weiterreichenden Fragen zum Denkmalschutz, sowie den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften stehen Ihnen die Fachleute aus der Baurechtskanzlei KOENEN BAUANWÄLTE als Spezialisten für das Baurecht in all seinen Facetten zur Verfügung.