Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht ist die rechtliche Grundlage für Bauprojekte. Es legt die Verpflichtungen und Rechte der beteiligten Parteien an Bauprojekten fest, um einen reibungslosen Ablauf dieser Bauprojekte sicherzustellen und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein zentraler Bestandteil des Bauvertragsrechts ist der Bauvertrag, der die Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmen als Auftragnehmer für die Erbringung von Bauleistungen festlegt. Dieser Bauvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, wobei die schriftliche Form aus Beweisgründen immer vorzuziehen ist.

Im Rahmen des Bauvertragsrechts werden verschiedene Vertragsarten unterschieden, darunter:

  1. Generalunternehmervertrag: Hier verpflichtet sich der Auftragnehmer, die gesamte Bauleistung zu erbringen und dabei Teile der Bauarbeiten selbst auszuführen.
  2. Generalübernehmervertrag: Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die gesamte Bauausführung, vergibt jedoch die Bauarbeiten vollständig an Subunternehmer.
  3. Subunternehmervertrag: Dieser Vertrag wird zwischen dem Hauptunternehmer und den ausführenden Fachunternehmen geschlossen, um spezifische Teile der Bauleistung zu erbringen.

Das Bauvertragsrecht beruht auf gesetzlichen Bestimmungen, wie den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen eines Werkvertrags regeln. Zusätzlich dazu werden oft branchenspezifische Regelungen und Vertragsbedingungen verwendet, wie etwa die VOB/B.

Ein fundiertes Verständnis des Bauvertragsrechts ist für die KOENEN BAUANWÄLTE® alltägliches Geschäft, und wir setzen unser ganzes Expertenwissen ein, um unsere Mandanten bei der Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen sowie bei der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauprojekten effektiv zu vertreten.