Lexikon
Bauträgerrecht
Das Bauträgerrecht ist ein Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauträgern und Käufern von Immobilien regelt. Ein Bauträger ist meist ein Unternehmen, das sich gewerblich damit beschäftigt unbebaute Grundstücke zu erwerben und darauf Bauvorhaben zu planen, zu realisieren und die erstellten Immobilien zu veräußern.
Der Bauträgervertrag ist ein zentraler Bestandteil des Bauträgerrechts und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstückes auf welches ein Bauvorhaben realisiert werden soll. Typischerweise beinhaltet ein Bauträgervertrag die Planung, den Bau und die Veräußerung einer Immobilie durch den Bauträger an den Käufer.
In einem Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger in der Regel dazu, ein Bauvorhaben zu einem festgelegten Preis und innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren. Im Bauträgervertrag sind entscheidende Punkte wie der Beginn, die Dauer und ein verbindlicher Termin für die Fertigstellung des Bauprojekts festgelegt. Sollte der Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden, gelten klare Regelungen, die von einer möglichen zuvor vereinbarten Vertragsstrafe bis hin zu gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen reichen. Dies erleichtert es den Vertragsparteien, ihre Rechte durchzusetzen. Ebenso sind umfassende Regelungen zur Gewährleistung sowie ein vereinbarter Zahlungsplan von großer Bedeutung im Bauträgerrecht. Der Bauherr also verpflichtet sich bindend, den vereinbarten Kaufpreis in einem festgelegten Zeitrahmen zu zahlen. Der Bauträger trägt dabei das Risiko für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens, während der Käufer das Risiko für die Finanzierung und den Erwerb der Immobilie trägt.
Das Bauträgerrecht umfasst verschiedene gesetzliche Regelungen, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) Es dient dazu, die Interessen aller beteiligten Parteien zu schützen und einen geregelten Ablauf von Bauvorhaben sicherzustellen.
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