Lexikon
Baugenehmigung
Wenn Sie ein Bauwerk neu bauen oder umbauen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Das gilt für Neubauten, Revitalisierungen und Abrissmaßnahmen. Eine Baugenehmigung benötigen Sie nicht, wenn die Bebauung in der jeweiligen Bauordnung als verfahrensfrei eingestuft wird oder die entsprechende Baugenehmigungsbehörde, aufgrund einer sichergestellten Erschließung, keine Baugenehmigung verlangt.
Ehe Sie Ihr Bauvorhaben in die Tat umsetzen können, müssen Sie, wenn nötig, eine Genehmigung von der zuständigen Baubehörde vorliegen haben. Ob Sie eine Genehmigung benötigen, hängt vom entsprechenden Bundesland ab, in dem Sie das Bauvorhaben umsetzen wollen. In manchen Bundesländern sieht das Baurecht bereits bei kleinen Veränderungen eine Baugenehmigung vor. Einzureichen sind die amtlichen Vordrucke in dreifacher Ausführung sowie zusätzlich ein Lageplan, Bauzeichnungen und die Bauschreibungen. Der Verfasser des Antrags muss zudem einen Nachweis über eine Bauvorlageberechtigung erbringen. In den meisten Fällen besitzen Architekten aber auch Bauingenieure eine solche Berechtigung.
Mittels der Baugenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis, Ihr Bauvorhaben umzusetzen, und zwar so, wie Sie es bei der Bauaufsicht eingereicht haben. Dafür müssen Sie zuvor das Bauvorhaben von einem Ingenieur oder Architekten beschreiben lassen. Dieser Aufwand wird betrieben, um die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens zu kontrollieren. Die Baubehörde überprüft also, ob durch das geplante Vorhaben keinerlei Rechtsvorschriften verletzt werden. Ist die Erlaubnis einmal erteilt, dürfen Sie nicht von den Beschreibungen abweichen.
Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung kann an gewissen Nebenbestimmungen geknüpft sein, die es dann zu erfüllen gilt. Dazu zählen Bedingungen, Befristungen. Die Befristung der erteilten Baugenehmigung bezieht sich auf eine Dauer von drei Jahren. Beginnen Sie innerhalb dieser Zeitspanne nicht mit dem Bau, so erlischt die Gültigkeit und Sie müssen eine neue Baugenehmigung beantragen. Als weitere Nebenbestimmung der Baugenehmigung gelten die Auflagen. Die Auflagen für eine Baugenehmigung geben vor, wie der Bauherr zu handeln hat, was er tun oder unterlassen soll und was geduldet wird. Als Beispiel sei die Einhaltung bestimmter Immissionsgrenzwerte zu nennen. Welche Auflagen weiterhin zu erfüllen sind, erfahren Sie in der baubegleitenden Rechtsberatung der KOENEN BAUANWÄLTE®. Als Spezialisten für Baurecht stehen wir Ihnen mit Beginn der Planung eines Bauvorhabens zur Seite und begleiten Sie über den gesamten Prozess bis zur Schlüsselübergabe.

