Lexikon
Baubeginn
Der Baubeginn markiert den Startpunkt für die Realisierung eines Bauprojekts. In der Praxis bedeutet dies, dass der beauftragte Bauunternehmer mit der Umsetzung seiner vertraglichen Verpflichtungen beginnt. Die genaue Festlegung des Baubeginns sollte sich aus dem Bauvertrag ergeben. Es ist ratsam, klare und präzise Klauseln bezüglich der Vertrags- und Ausführungsfristen zu verwenden. Vage Formulierungen sollten vermieden werden, da sie keine belastbare Grundlage für den Start der Bauarbeiten bieten.
Im Bauwesen gilt der Baubeginn als erfolgt, wenn tatsächlich mit den physischen Bauarbeiten am geplanten Bauprojekt begonnen wurde. Dies schließt typischerweise die Errichtung von tragenden Bauteilen, das Ausheben von Fundamenten oder andere konkrete Maßnahmen ein, die auf die Umsetzung des Bauprojekts hindeuten. Es muss quasi der sprichwörtliche „erste Spatenstich“ erfolgt sein. Der reine Abschluss von Verträgen oder Planungsleistungen, sowie das Vorbereiten der Baustelle allein genügen nicht, um den rechtlichen Baubeginn festzulegen.
In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass Unternehmer Verträge ohne konkrete Angaben zum Baubeginn abschließen, um ihre Auftragsbücher zu füllen. Mündliche Absprachen werden getroffen, aber diese finden sich nicht im schriftlichen Vertrag wieder. In solchen Fällen muss der Auftraggeber darauf vertrauen, dass der Unternehmer seine mündlichen Versprechen einhält.
Aus rechtlicher Sicht haben Unternehmer jedoch begrenzten Handlungsspielraum. Sie können bis zum ersten Spatenstich nicht unbegrenzt Zeit verstreichen lassen, müssen also zeitnah mit den konkreten Bauarbeiten beginnen. Wenn im Vertrag keine klaren Fristen festgelegt sind, greift die Regelung des § 271 BGB. Danach kann der Auftraggeber die Erfüllung der Leistung vom Unternehmer grundsätzlich sofort verlangen. Zu berücksichtigen sind jedoch die Vertragsbedingungen sowie die Komplexität des Projekts, weshalb die genaue Terminierung des Begriffs „sofort“ im Einzelfall variieren kann.
Baubeginn vor Baugenehmigung
Obwohl es natürlich auch hier Ausnahmen gibt, benötigt man für jedes Bauvorhaben grundsätzlich eine Baugenehmigung, bevor man mit dem Bau beginnen kann. Nicht immer wird sich an diesen zeitlichen Ablauf gehalten. Ein Baubeginn vor der Baugenehmigung, wenn sie zwingend erforderlich ist, bedeutet einen Verstoß gegen das geltende Bauordnungsrecht. Dies kann als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Baugenehmigung aufgrund dieser Verletzung nicht erteilt wird oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde einen Baustopp verhängt. In den schwerwiegendsten Fällen kann sogar eine Abrissverfügung für das bereits errichtete Gebäude drohen. Daher ist es äußerst ratsam, den Baubeginn erst nach Erhalt der ordnungsgemäßen Baugenehmigung zu planen und durchzuführen.
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