Abgeschlossenheits­bescheinigung

Die Abgeschlossenheits­bescheinigung ist ein Dokument und spielt eine entscheidende Rolle bei der Klärung der Frage, ob eine Wohneinheit als eigenständige Wohnung oder als Teil einer größeren Einheit betrachtet werden muss. Die Abgeschlossenheits­bescheinigung, auch Abgeschlossenheits­erklärung genannt, ist daher von Bedeutung für Mieter, Vermieter und auch für Behörden, da es Auswirkungen auf Mietverhältnisse, Mietpreise und steuerliche Angelegenheiten haben kann.

Die Abgeschlossenheits­bescheinigung wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und bestätigt, ob eine Wohneinheit nach den gesetzlichen Vorgaben als abgeschlossen gilt. Eine abgeschlossene Wohneinheit ist dabei eine räumliche Einheit, die eigenständig bewohnbar ist und über die notwendigen baulichen Voraussetzungen wie eigene Zugänge, sanitäre Anlagen und Kochmöglichkeiten verfügt. Wenn eine Wohneinheit diese Anforderungen erfüllt, wird sie als abgeschlossen betrachtet und erhält die entsprechende Bescheinigung. Wichtig ist diese Abgeschlossenheitsbescheinigung für das Grundbuchamt, wenn man seinen Besitz dort eintragen lassen will.

Warum ist eine Abgeschlossenheits­erklärung wichtig

  1. Mietrechtliche Bedeutung: Die Abgeschlossenheits­bescheinigung ist entscheidend für die Ermittlung der Miethöhe. Abgeschlossene Wohnungen werden in der Regel getrennt vermietet und unterliegen den Regelungen des freien Wohnungsmarktes, während nicht abgeschlossene Einheiten in vielen Fällen einer anderen Mietpreisregulierung unterliegen.
  2. Kosten und Steuern: Für Vermieter hat die Abgeschlossenheits­bescheinigung Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung. Abgeschlossene Einheiten können bestimmte Kosten wie Heizung und Wasser eigenständig abrechnen, während gemeinsam genutzte Einrichtungen von allen Mietern gemeinsam bezahlt werden müssen. Zudem kann die Bescheinigung auch steuerliche Vorteile für Vermieter haben.
  3. Rechtssicherheit: Die Abgeschlossenheits­bescheinigung bietet sowohl Mietern als auch Vermietern rechtliche Sicherheit. Sie klärt, welche Räumlichkeiten zur gemieteten Wohnung gehören und verhindert so Streitigkeiten über die Nutzung von gemeinsamen Flächen.
  4. Behördliche Anforderungen: Die Abgeschlossenheits­bescheinigung ist oft erforderlich, um Genehmigungen für Bauvorhaben oder Sanierungen zu erhalten. Auch ist die Abgeschlossenheits­bescheinigung für das Grundbuchamt erforderlich, wenn man seine Wohnung eintragen lassen will.

Es gilt zu beachten, dass die Kriterien für die Abgeschlossenheit von Bundesland zu Bundesland variieren können. In einigen Bundesländern kann die Bauaufsichtsbehörde auch von sich aus tätig werden und die Abgeschlossenheits­bescheinigung ausstellen, während in anderen der Vermieter diese beantragen muss.

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