Lexikon
Abbruchverfügung
Die Abbruchverfügung ist ein Instrument der Bauaufsichtsbehörde, um gegen rechtswidrige Bauprojekte vorzugehen. Dabei handelt es sich um einen rechtsverbindlichen Verwaltungsakt, der den Bauherrn dazu auffordert, ein bereits errichtetes Bauvorhaben zu entfernen. Dies ist die drastischste Maßnahme, die die Behörde ergreifen kann, da sie eine irreversible Konsequenz hat. Aus diesem Grund werden hohe Anforderungen an den Erlass einer Abbruchverfügung gestellt, die auch als Beseitigungsanordnung im Baurecht bezeichnet wird.
Es gilt zu unterscheiden zwischen formeller Illegalität und materieller Illegalität von Bauprojekten. Formelle Illegalität liegt vor, wenn ein Bauvorhaben nicht durch eine entsprechende Baugenehmigung abgedeckt ist. Materielle Illegalität hingegen liegt vor, wenn ein Projekt öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht und daher nicht genehmigungsfähig ist. In Fällen, in denen es lediglich an einer Baugenehmigung fehlt, ist der Erlass einer Abbruchverfügung oft unverhältnismäßig. Die Bauaufsichtsbehörde muss auf weniger einschneidende Maßnahmen zurückgreifen, wie beispielsweise eine Nutzungsuntersagung oder Stilllegungsverfügung. Jedoch kann eine Abbruchverfügung in Betracht gezogen werden, wenn sie den Bauherrn nicht erheblich härter trifft als andere Maßnahmen, wie eine Nutzungsuntersagung oder Stilllegungsverfügung. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Nutzungsverbot die gleichen Auswirkungen wie ein Abriss hätte. Natürlich muss dann auch der angeordnete Abbruch von Gebäuden den Vorschriften des öffentlichen Baurechts entsprechen.
Materiell illegale Bauvorhaben
Eine andere Konstellation kann auftreten, wenn ein Bauvorhaben trotz einer erteilten Baugenehmigung materiell illegal ist. Die Baugenehmigung bestätigt die Zulässigkeit des Projekts rechtlich verbindlich. Solange die Baugenehmigung gültig ist, kann der Bauherr auf die Rechtmäßigkeit des Vorhabens vertrauen. In diesem Fall muss die Behörde die Baugenehmigung erst zurückziehen, bevor sie eine Beseitigungsanordnung laut Baurecht erlässt.
Es ist wichtig, dass die Behörde nicht willkürlich gegen bestimmte rechtswidrige Vorhaben vorgeht, da dies den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bürger verletzen würde. Die Entscheidung, eine Abbruchverfügung zu erlassen, muss immer auf objektiven Kriterien basieren.
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