Im Jahre 2022 haben wir ein neues Produkt entwickelt, in dem wir aktuelle juristische Themen, mit denen wir uns beruflich beschäftigen, näher beleuchten. LEGAL REPORT, so der Name dieses neuen Formats, enthält jeweils einen kurzen Beitrag als Überblick bzw. Einführung, gefolgt von einer vertiefenden Darstellung, bei dem in der Regel ein aktueller Fall als Aufhänger dient. Und es wäre kein Magazin, wenn das Dargestellte nicht mit Übersichten, Diagrammen oder sonstigen Visualisierungen aufgelockert werden würde.

Die Erstausgabe führt ins Vergaberecht und beschäftigt sich mit dem Rechtsschutz gegenüber öffentlichen Auftraggebern bei kleineren bzw. mittleren Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträgen.

Die Ausgabe 1/2023 von LEGAL REPORT beschäftigt sich mit dem sog. „Osterpaket“ der Bundesregierung (vom 06.04.2022), mit dem das gesamte Energierecht umfassend novelliert worden ist und die klimapolitischen Zielvorstellungen der Ampelkoalition Realität werden sollen bzw. sollten. 

Das im Sommer 2022 umgesetzte Klimaschutzgesetz soll nun allerdings wieder entschärft werden. Anders dürften die Pläne des Koalitionsauschusses der Bundesregierung vom 29. März 2023 nicht zu verstehen sein. Die Einhaltung der Klimaschutzziele soll danach nämlich nur noch anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden, heißt es im neuen Beschlusspapier. Dabei handelt(e) sich bei der Umsetzung des „Osterpakets“ um die größte energiepolitische Gesetzesnovellierung der vergangenen Jahrzehnte, mit dem das EnWG, EEG und WindSeeG umfangreiche Änderungen erfahren haben und durch das neugefasste Energiefinanzierungsgesetz ergänzt worden sind.

Die Ausgabe „Klimaschutz 2.0“ können Sie hier kostenlos herunterladen.

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