Eildepesche / Mandanten-Info: BGH zur Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze: Weiterhin keine Klarheit!
Dr. Koenen erhält Lehrauftrag an der EBZ Business SchoolZum Sommersemesters 2019: Dr. Koenen wird Lehrbeauftragter an der EBZ Business School (Bochum).
Dr. Andreas Koenen vom FOCUS erneut als „Top-Rechtsanwalt“ ausgezeichnetDie große Focus-Anwaltsliste 2018 hat Dr. Andreas Koenen zum zweiten Mal in Folge als „Top-Rechtsanwalt“ in der Kategorie „Bau und Architektenrecht“ ausgezeichnet.
„TOP-RECHTSANWALT“: Auszeichnung für Dr. Andreas KoenenDie große Focus-Anwaltsliste 2017 hat Dr. Andreas Koenen in der Kategorie „Bau- und Architektenrecht“ als „Top-Rechtsanwalt“ ausgezeichnet.