Flächen­nutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein zentrales Instrument im Bauplanungsrecht, das in der räumlichen Planung und Stadtentwicklung verwendet wird. Er dient dazu, die langfristige Entwicklung des Gemeindegebietes festzulegen und zu steuern. Der Flächennutzungsplan legt die vorgesehenen Nutzungen für die verschiedenen Flächen innerhalb des Planungsgebiets fest und bildet somit die Grundlage für die späteren Bebauungspläne, dessen Festsetzungen die Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben sind.

Der Flächennutzungsplan ist in Deutschland gesetzlich im BauGB verankert und wird auf kommunaler Ebene von den jeweiligen Gemeinden oder Städten erstellt und aktualisiert. Er ist Teil der Bauleitplanung, die aus dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen besteht. Während der Bebauungsplan parzellenscharf auf einzelne Grundstücke eingeht und konkrete Vorschriften für die Bebauung festlegt, hat der Flächennutzungsplan eine übergeordnete und strategische Funktion. Er betrachtet das gesamte Planungsgebiet und legt die grundsätzlichen Nutzungen für verschiedene Bereiche fest.

Die Erstellung eines Flächennutzungsplans erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst werden die bestehenden Gegebenheiten und Entwicklungsziele der Gemeinde analysiert. Auf Grundlage dieser Informationen werden Flächen für verschiedene Nutzungen, wie Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft oder Erholung, festgelegt. Dabei werden auch Aspekte wie Umweltschutz, Verkehrsinfrastruktur und soziale Belange berücksichtigt. Zudem muss der Flächennutzungsplan im Einklang mit übergeordneten Planungsdokumenten wie Regionalplänen oder Landesentwicklungsplänen stehen. Ein Flächennutzungsplan ist in der Regel auf einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren angelegt, kann jedoch auch darüber hinausgehen. Während dieser Zeitspanne kann er durch Änderungen oder Fortschreibungen angepasst werden, um auf veränderte Bedürfnisse und Entwicklungen zu reagieren.

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