Veranstaltungen

An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über kommende und vergangene Veranstaltungen wie z. B. die „Baurechtsgespräche“. 

 

Kommende Veranstaltungen

Derzeit sind keine Veranstaltungen geplant.

 

Vergangene Veranstaltungen

Die neue Bauordnung NRW – 13.06.2019 | Bielefeld

Zum 01.01.2019 ist nach langer, auch politisch intensiv geführter Diskussion in Nordrhein-Westfalen eine neue Bauordnung in Kraft getreten, die „BauO NRW 2018“. Wir werden sowohl einige interessante Details und ggf. unerwartete Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken der neuen Regelungen präsentieren und mit Ihnen über die Umsetzungspraxis, u. a. zu den Themen Abstandsflächen und barrierefreies Wohnen, ins Gespräch kommen

 

Nachtragsmanagement bei Änderungsanordnungen des Auftraggebers (§ 650b BGB) – 18.06.2019 | Essen

Zum 01.01.2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Mit § 650b BGB ist dem Auftraggeber erstmals ein gesetzliches Leistungsänderungsrecht eingeräumt worden. Über folgende Themen möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen:

> Nachtragsmanagement bei Leistungsänderungen gemäß § 650b BGB

> Sicherung von Nachtragsansprüchen, einstweilige Verfügung (§ 650d BGB)

> Vertragsgestaltung im Rahmen der §§ 650b, 650c BGB – das Ende der VOB/B?

 

Baurechtsgespräche „Das neue Bauvertragsrecht“

In der Reihe KOENEN BAURECHTSGESPRÄCHE sprechen wir mit Ihnen an unseren Kanzleistandorten Essen, Hannover, Münster und Bielefeld regelmäßig über aktuelle Themen, die für die Baupraxis wichtig sind.

Zum 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Die teils gravierenden Neuregelungen bieten eine Vielzahl von Chancen für die wirtschaftlich erfolgreiche Abwicklung eines Bauvorhabens, enthalten, aber auch ein erhebliches Risikopotential, das sich vor allem dann realisieren kann, wenn die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht von Beginn an berücksichtigt werden.

 

BAURECHTSGESPRÄCH in Bochum / Die Novelle des Bauvertragsrechts

BAURECHTSGESPRÄCHE | DIE NOVELLE DES BAUVERTRAGSRECHTS AM 19.10.2017

Das lang erwartete Reformpaket eines neuen Bauvertragsrechts hat den Bundestag am 9. März in letzter Lesung passiert. Mit der Einführung eigenständiger Kapitel über den Bauvertrag und den Architekten- und Ingenieurvertrag bekommen diese erstmalig eine gesetzliche Fassung.

Prof. Dr. Andreas Koenen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht referiert über die wichtigsten Neuerungen und Änderungen die zum 01.01.2018 in Kraft treten. Anschließend gibt es Zeit für Rückfragen. Jeder Teilnehmer erhält ein Skript.

  • anerkannte Fortbildungsveranstaltung der AKNW, Register-Nr: 17-0111-001
  • 3 Fortbildungsstunden á 45 Minuten