VIDEO: Die VOB/B 2016

Die seit dem 18.04.2016 maßgebliche VOB 2016 birgt hohes Konfliktpotential. Das neue Vergaberecht hat nämlich nun auch Auswirkungen für Subunternehmer mit Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte. Eine Kündigung ist jetzt allein aufgrund von Vergabefehlern möglich und betrifft die gesamte Nachunternehmerkette. Ein Verschulden des Auftragnehmers ist insoweit nicht erforderlich. Dem Missbrauch dieser Vorschrift sind Tür und Tor geöffnet. Hier geht es zum Video.