Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht, auch unter der Bezeichnung Städtebaurecht bekannt, bildet ein essenzielles Teilgebiet des Öffentlichen Baurechts ab. Seine primäre Aufgabe besteht darin, die bauliche Nutzung des verfügbaren Bodens zu regeln. Durch das Bauplanungsrecht werden die flächenbezogenen Anforderungen an Bauvorhaben definiert, mit dem Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Das Bauplanungsrecht ist in Deutschland bundesrechtlich geregelt und findet seine rechtliche Grundlage im Baugesetzbuch (BauGB) sowie den darauf basierenden Rechtsverordnungen wie der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Planzeichenverordnung und der Wertermittlungsverordnung. Ein zentrales Element dieses Rechtsgebietes ist die Bauleitplanung durch die Kommunen, welche die Vorbereitung und Steuerung der Nutzung von Grundstücken auf den Grundlagen des Bauplanungsrechts regelt.

Im Rahmen der Bauleitplanung werden Bauleitpläne aufgestellt, die konkrete Regeln über Art und Maß der baulichen Nutzung in einem definierten Plangebiet festlegen. Zusätzlich enthält das Baugesetzbuch auch Bestimmungen für unbeplante Gebiete, in denen keine spezifischen Bauleitpläne vorliegen.

Die räumliche Perspektive des Bauplanungsrechts erstreckt sich primär auf die jeweiligen Kommunen, denen die Planungshoheit innerhalb ihrer Gebietsgrenzen obliegt. Planungen, die darüber hinausreichen, werden als Regionalplanung oder Landesplanung bezeichnet.

Es ist unerlässlich, das bundesrechtliche Bauplanungsrecht vom Bauordnungsrecht der Länder zu unterscheiden. Letzteres in Form der jeweiligen Landesbauordnungen regelt, wie im Detail gebaut werden darf. Zusätzlich zum Bauordnungsrecht existiert das Baunebenrecht, welches andere fachgesetzliche Vorschriften umfasst, die ebenfalls in die Bebaubarkeit von Flächen eingreifen können.

Insgesamt schafft das Bauplanungsrecht die planerischen Rahmenbedingungen für die Bebauung und Nutzung von Grundstücken, indem es Klarheit darüber schafft, ob, was und in welchem Umfang gebaut werden darf. Es bildet somit die unverzichtbare Grundlage für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.

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